Übersicht der Leistungsphasen
Die einzelnen Leistungsbilder der Honorarordnung für Architekten und Ingenieure (HOAI) untergliedern sich in 9 Leistungsphasen
LP1: Grundlagenermittlung
LP2: Vorplanung
LP3: Entwurfsplanung
LP4: Genehmigungsplanung
LP5: Ausführungsplanung.
LP6: Vorbereitung der Vergabe
LP7: Mitwirkung bei der Vergabe
LP8: Objektüberwachung – Bauüberwachung und Dokumentation
LP9: Objektbetreuung
*Die Leistungsphasen enthalten wiederum die Grundleistungen. Unter Grundleistungen versteht man diejenigen Leistungen, „die im Allgemeinen zur ordnungsgemäßen Erfüllung eines Auftrags erforderlich sind“ (vgl. § 3 Abs. 2 HOAI).
Die Besonderen Leistungen sind vom Bewertungssystem der HOAI nicht umfasst. Die HOAI führt zwar Besondere Leistungen auf. Diese Aufzählung ist allerdings weder vollständig, noch erfolgt eine Bewertung der Besonderen Leistungen, deren Honorar frei vereinbar ist (vgl. § 3 Abs. 3 Satz 3 HOAI).